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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


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Sonder-Messeförderung für innovative Jungunternehmer und Start Ups

Der Bund unterstützt mit einem besonderen Förderprogramm junge Unternehmen mit innovativen Produkten bei ihrer Teilnahme an deutschen internationalen Messen. Ziel des Programms ist es, den Export neuer Produkte und Verfahren von deutschen Unternehmen zu unterstützen. Gefördert werden Beteiligungen an Gemeinschaftsständen, die von den Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden. Die IHK empfiehlt diesen zusätzlichen Weg zum Exporterfolg zu nutzen und unterstützt saarländische Start-Ups bei der Planung und Durchführung.

Die Teilnahme auf internationalen Leitmessen unter dem organisatorischen Dach eines Gemeinschaftsstandes bietet bei begrenztem Aufwand eine gute Plattform, die internationalen Chancen abzuschätzen oder Vertriebspartner im Ausland zu finden.

Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die sich durch die Neu-entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen. Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden. Das Unternehmen muss der Industrie oder dem Handwerk zuzuordnen sein. Gemäß Definition der EU handelt es sich um ein förderfähiges Kleinunternehmen, das weniger als 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro und jünger als 10 Jahre ist.

Das Start-Up, das sich für eine Messeteilnahme an einer dieser Gemeinschaftsbeteiligung entscheidet, erhält eine finanzielle Zuwendung. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück (60% für die ersten beiden Beteiligungen, 50% ab der dritten Beteiligung). Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro.
 
Eine Übersicht der für die Förderung relevanten Veranstaltungen befindet sich auf der Webseite des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA e.V.).

Die Maßnahme stellt eine Erweiterung des bewährten, überwiegend auf Auslandsmessen gerichteten Messeförderprogramms des Saarlandes dar. Auch den Firmen, die den Kriterien der Sonderförderung für innovative Jungunternehmen nicht entsprechen, stehen noch die Angebote der saaris e.V. zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen oder an Delegationsreisen offen.