Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.13331

Neue Lohngrenzen in der Arbeitnehmerüberlassung

07.06.2017

Zum 01.06.2017 trat die Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Im Westen steigt der Mindestlohn für Leiharbeiter von zuletzt 9,00 Euro auf 9, 23 Euro, im Osten von 8,50 Euro auf 8,91 Euro. Bis 2019 sollen weitere Erhöhungen kommen, bis 2021 sollen die unterschiedlichen Entgelttarife in Ost und West dann angeglichen werden.