© PhotographyByMK - Fotolia.com
Neue Lohngrenzen in der Arbeitnehmerüberlassung
07.06.2017
Zum 01.06.2017 trat die Dritte Verordnung über eine
Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Im Westen steigt der
Mindestlohn für Leiharbeiter von zuletzt 9,00 Euro auf 9, 23 Euro, im Osten von
8,50 Euro auf 8,91 Euro. Bis 2019 sollen weitere Erhöhungen kommen, bis 2021
sollen die unterschiedlichen Entgelttarife in Ost und West dann angeglichen
werden.