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Aktuelles

Kennzahl: 17.14673

Einrichtung der europäischen Arbeitsbehörde

19.08.2019

(GTAI) Die Europäische Union hat sich auf die Einrichtung einer neuen EU-Behörde verständigt. Die neu errichtete Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität wie auch im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu leisten. Sie wird ihren Sitz in der slowakischen Hauptstadt Bratislava haben. Die entsprechende Gründungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1149) ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten.
Die ELA soll in Ergänzung zu den bisherigen europäischen Maßnahmen Informationen für Einzelpersonen und Unternehmen bereitstellen, den mitgliedstaatlichen Informationsaustausch wie auch Kontrollmaßnahmen koordinieren, die Arbeitnehmermobilität analysieren und etwaige Risiken bewerten sowie als Vermittlerin im Falle grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten agieren. Auch die Koordination des europäischen Job-Netzwerkes EURES und die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gehören zum Tätigkeitsfeld der neuen EU-Behörde.

Die ELA wird ihre Tätigkeit vermutlich Mitte Oktober 2019 zunächst in Brüssel aufnehmen und bis zum Jahr 2024 ihre volle Kapazität mit circa 140 Beschäftigten in Bratislava erreichen.
Verweise: