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Aktuelles

Kennzahl: 17.13254

Neue Regelungen zum Einsatz von Fremdpersonal

19.04.2017

Zum 1. April 2017 trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen z. B. bei der Höchstüberlassungsdauer und dem „Equal-Pay“-Grundsatz sowie bei Werkverträgen. Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen im eigenen Betrieb im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen muss besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung zu den eigenen Beschäftigten und zur Arbeitnehmerüberlassung gelegt werden. Bei einer falschen Einordnung drohen schnell erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder sie führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Mehr zu diesem Thema enthält unser aktualisiertes Infoblatt A09 „Arbeitnehmerüberlassung“ - Kennzahl 67. Die Bundesagentur für Arbeit hat fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstellt.

Aus dieser Fachanweisung ergibt sich, nach welchen Kriterien Prüfer in Zukunft werten werden.