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Entsendung allgemein

Die fortschreitende Globalisierung der Märkte bringt einen wachsenden Strom von mobilen Arbeitskräften mit sich, sowohl von Deutschland ins Ausland als auch umgekehrt. Die Entsendung von Arbeitnehmern gewinnt somit immer mehr an Bedeutung. Dabei sind in der Regel neben arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Sich im Vorfeld genau zu informieren kann Geld sparen: Einige Staaten der EU und des EWR haben die Meldepflichten für Dienstreisen und ‎Auslandsentsendungen verschärft. ‎Wer sich nicht an Meldepflichten hält oder z.B. keine A1-Bescheinigung vorweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

Definition

Eine Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (dem entsendenden Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für diesen ausübt. Auch wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird, ist eine Entsendung gegeben. Wenn der Arbeitnehmer jedoch bereits im Ausland seinen Wohnsitz hat bzw. dort beschäftigt ist und von dort aus eine Beschäftigung für einen inländischen Arbeitgeber aufnimmt, ist dies kein Fall einer Entsendung.
Die Beschäftigung im Ausland muss zudem im Voraus zeitlich begrenzt sein. Die zeitliche Begrenzung kann sich aus der Eigenart der Beschäftigung (z.B. Abwicklung eines bestimmten Projektes) oder aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Für den Umfang der Befristung gilt keine allgemeinverbindliche Zeitgrenze.

Zu beachten:

Selbst bei kurzen Dienstreisen gelten regelmäßig Bedingungen, zumeist in Form von Meldevorschriften. In der Regel findet bei kürzeren Entsendungen der Mitarbeiter das deutsche Arbeitnehmerrecht Anwendung, während ab einem gewissen Zeitraum das Arbeitsrecht des Landes gilt, in das der Mitarbeiter entsendet wurde. Bei der Entsendung von Mitarbeitern / Dienstreisen gibt es zwei wesentliche Aspekte zu beachten: die Bestätigung über die Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) und die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes.

Meldepflichten der einzelnen Länder:

Welche bürokratischen Hürden es gibt und welche gesetzliche Lage in wichtigen Ländern beachtet werden müssen, erfahren Sie unter dem Stichwort "Nachbar- und Partnerländer". Die Auflagen sind von Staat zu Staat unterschiedlich und richten sich nach den dort gültigen Regelungen, etwa bei Mindestlöhnen und Arbeitszeiten oder der Beantragung von Meldebescheinigungen. Häufig gibt es Ausnahmen, beispielsweise für das Transportgewerbe oder Tätigkeiten, die nicht in Zusammenhang mit einer Vertragserfüllung stehen.