Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.13828

Mindestlohn: Ab 2018 keine Ausnahmen mehr

12.02.2018

Seit Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe, um diese Regelung umzusetzen

Hintergrund: Grundsätzlich geht der gesetzliche Mindestlohn auch Tarifverträgen vor, soweit Tariflöhne den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Bis 31. Dezember 2017 sind jedoch tarifliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zulässig.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 müssen diese abweichenden Tarifverträge mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos in allen Branchen der gesetzliche, gegebenenfalls durch die Mindestlohnkommission erhöhte Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig.