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Mindestlohn: Ab 2018 keine Ausnahmen mehr
12.02.2018
Seit Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn
ausnahmslos in allen Branchen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe, um diese Regelung
umzusetzen
Hintergrund: Grundsätzlich geht der gesetzliche Mindestlohn auch Tarifverträgen vor, soweit Tariflöhne den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Bis 31. Dezember 2017 sind jedoch tarifliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zulässig.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 müssen diese abweichenden Tarifverträge mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos in allen Branchen der gesetzliche, gegebenenfalls durch die Mindestlohnkommission erhöhte Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig.