© Marco2811 - Fotolia.com
Neue Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
07.02.2018
Zum 1. Januar 2018 wurden die Grenzen für geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) angehoben. Danach ergeben sich für den Sofortabzug für GWG folgende Höchstwerte.
Nettopreis |
Umsatzsteuer |
Bruttopreis |
800,00 Euro |
152,00 (19 Prozent Umsatzsteuer) |
952,00 Euro |
800,00 Euro |
56,00 (7 Prozent Umsatzsteuer) |
856,00 Euro |