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Das neue Kaufrecht: Von Gewährleistungsrechten bis hin zu Garantien
IHK Saarland
Termin:
Montag, 05. März 2018, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 - 3
Referent/Referentin:
Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach & Partner I Rechsanwälte Saarbrücken
Kaufverträge sind diejenigen Verträge, die in der Praxis am häufigsten abgeschlossen werden. Wichtig ist deshalb, sich klar zu machen, was Inhalt eines Kaufvertrages ist. Hat die verkaufte Ware einen Mangel, ist das nicht nur ärgerlich, sondern zieht auch rechtliche Konsequenzen nach sich.
Für den Händler ist es deshalb wichtig zu wissen, wann es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, welche Gewährleistungsrechte für den Kunden eingreifen und ab wann vom Vorliegen einer Garantie auszugehen ist. Gerade die zum Jahresbeginn 2018 in Kraft getretene gesetzliche Neuerung gilt es zu beachten. So hat der Kunde im Falle eines Mangels auch einen Anspruch darauf, die mangelhafte Sache ausgebaut und eine mangelfreie Sache eingebaut zu bekommen. Ebenso wichtig für den Verkäufer ist sein Rückgriffsrecht beim Lieferanten.
Herr Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach & Partner | Rechtsanwälte Saarbrücken, berät seit mehreren Jahren gezielt Unternehmen für die tägliche Geschäftspraxis. Er wird Ihnen das neue Kaufrecht rund um Gewährleistung und Garantie näher vorstellen.
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen, der bei einem gemeinsamen Imbiss ausklingt.
Für den Händler ist es deshalb wichtig zu wissen, wann es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, welche Gewährleistungsrechte für den Kunden eingreifen und ab wann vom Vorliegen einer Garantie auszugehen ist. Gerade die zum Jahresbeginn 2018 in Kraft getretene gesetzliche Neuerung gilt es zu beachten. So hat der Kunde im Falle eines Mangels auch einen Anspruch darauf, die mangelhafte Sache ausgebaut und eine mangelfreie Sache eingebaut zu bekommen. Ebenso wichtig für den Verkäufer ist sein Rückgriffsrecht beim Lieferanten.
Herr Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach & Partner | Rechtsanwälte Saarbrücken, berät seit mehreren Jahren gezielt Unternehmen für die tägliche Geschäftspraxis. Er wird Ihnen das neue Kaufrecht rund um Gewährleistung und Garantie näher vorstellen.
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen, der bei einem gemeinsamen Imbiss ausklingt.