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Aktuelles

Kennzahl: 17.15164

Keine eigene Nebentätigkeit während bezahlter Arbeitszeit

01.04.2020

Diesen Grundsatz bekam ein Arbeitnehmer zu spüren, der trotz ausdrücklichen Verbots die IT-Infrastruktur seines Arbeitgebers für seine eigene gewerbliche Tätigkeit nutzte - und das auch noch während seiner bezahlten Arbeitszeit. Die Konsequenz: seine fristlose Kündigung. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied. Dieses  Arbeitsverhalten ist ein so schwerwiegender  Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht, dass auch  eine fristgemäße Kündigung als milderes Mittel nicht in Frage kam.

LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 66/19 vom 24.10.2019