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Weiterbeschäftigung von Auszubildenden begründet unbefristetes Arbeitsverhältnis
13.02.2019
Besteht ein Auszubildender seine Abschlussprüfung, endet automatisch sein Berufsausbildungsverhältnis. Wird er über dieses Datum hinaus weiterbeschäftigt, kommt dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.03.2018, Az.: 9 AZR 479/17.