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Kennzahl: 2232

Informationen für das Verkehrsgewerbe

Es wurde eine Allgemeinverfügung für die Beförderung (PDF) in loser Schüttung von UN3291 (medizinischer Abfall) veröffentlicht.

Die Multilaterale Vereinbarung M 330, die bis zum 28. Februar 2021 gilt, wird durch die Multilaterale Vereinbarung M 333 sowie M 334 fortgesetzt.
Danach gelten Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen dem 01. März 2021 und dem 01. September 2021 ablaufen. Die Bescheinigungen bleiben bis zum 30. September 2021 gültig, wenn bis dato eine Auffrischungsschulung besucht und die Prüfung erfolgreich abgelegt worden ist.