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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.13519

Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie für Sie?

IHK Saarland

Termin:
Freitag, 10. November 2017, 14:00 - 16:00 Uhr
Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie? Viele Reisebüros, Übernachtungsbetriebe oder Touristinformationen sind von der Richtlinie genauso betroffen wie klassische Reiseveranstalter. Die Umsetzung in das deutsche Recht ist bereits erfolgt.

Frau Rechtsanwältin Sabine Peruche, Rechtsanwälte Grassl, Monnerjahn, Fensch und Kollegen, Koblenz, wird uns über die Details der EU-Pauschalreiserichtlinie informieren. Sie wird darauf eingehen, für wen das neue Pauschalreiserecht gilt, was unter den vermittelten, verbundenen Reiseleistungen zu verstehen ist, wer die Insolvenzabsicherung vorlegen muss, ab wann jemand zum Reiseveranstalter wird, wie die Informationspflichten aussehen, wer von der Informationspflicht betroffen ist und ob Onlineportale Reisebüros gleichgestellt sind.

Frau Ass. iur. Kim Pleines, IHK Saarland, wird Sie darüber informieren, welche Abmahnungen zurzeit gegenüber der Reisewirtschaft ausgesprochen werden und wie Sie sich vor solchen kostenpflichtigen Abmahnungen schützen können.

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung „Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie für Sie?“.

Wir wollen Ihnen mit unserer Veranstaltung einen Ausblick auf die Gegenwart und auch auf die Zukunft geben. Wir freuen uns auf einen interessanten Nachmittag mit Ihnen und bitten Sie, sich mit dem umseitigen Antwortfax anzumelden bis Donnerstag, 9. November 2017. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.