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14.08.2012


Achtung: Gewerbeauskunft-Zentrale erlässt gerichtliche Mahnbescheide

IHK Saarland rät: Widerspruch einlegen

Foto: Foto.
Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Die GWE verschickt immer wieder Rechnungen für Internetbrancheneinträge an Unternehmen. Obwohl die IHK-Organisation wettbewerbsrechtlich gegen das Unternehmen vorging, ist die GWE weiterhin aktiv und verfolgt die bereits ausstehenden Rechnungen per Inkasso oder Rechtsanwaltsschreiben. Neu ist nunmehr, dass das Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide beantragt hat.

Ein Widerspruch beendet zunächst das gerichtliche Mahnverfahren. Danach müsste die GWE das Hauptsacheverfahren einleiten. Dieser Schritt kann zurzeit bezweifelt werden - vor allem vor dem Hintergrund, dass die GWE ein Verfahren verloren hat und aktuell ein neues Hauptsacheverfahren gegen die GWE anhängig ist.



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