Musterbescheinigungen über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung
Durch die Ausbildungsstätten gemäß § 7 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind Bescheinigungen nach den Mustern der Anlage 2a bzw. 2b der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) über die durchgeführte beschleunigte Grundqualifikation und über die Weiterbildung für die Teilnehmer auszustellen.
Hinweise:
Musterbescheinigung: Weiterbildung (doc-Datei, 49 KB)
Hinweise:
- Die Bescheinigungen sind mittels Textverarbeitungsprogrammen auszufertigen.
- Die Ausbildungsstätte, die anerkennende Erlaubnisbehörde/jeweilige IHK und der Schulungsraum müssen auf der jeweiligen Bescheinigung aufgeführt werden.
- Mehrtägige Weiterbildungen müssen an zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden.
- Je Tag müssen mindestens 7 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten nachgewiesen werden. Auf den Bescheinigungen sind die geschulten Kenntnisbereiche auszuweisen, indem die nicht geschulten Bereiche durchgestrichen werden.
Musterbescheinigung: Weiterbildung (doc-Datei, 49 KB)